Nachhaltigkeit entwickelt sich zunehmend zum Taktgeber wirtschaftlicher Aktivitäten! Sie ist bereits jetzt relevant für die öffentliche Akzeptanz, die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern und den Zugang zu den Finanzmärkten! Potenzielle Schäden durch Klimawandel werden von Kapitalgebern im Risikomanagement berücksichtigt.
Machen wir also Nachhaltigkeit zum Gegenstand des eigenen Geschäfts!
Zur Steuerung der Märkte gibt es weltweit mittlerweile eine Vielzahl von Dokumentations- und Berichtsregelwerken für große du börsennotierte Unternehmen, auch wenn es keine weltweit gültigen Standards gibt. In der EU und Deutschland sind das vor allem:
– CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit den dazugehörigen
ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
– EU-Taxonomie
Andere gesetzliche Grundlagen wie das LkSG (Lieferkettengesetz) spielen ebenfalls eine Rolle. Wesentlicher Baustein für die Umsetzung ist die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy).
Der Regulierungsprozess ist dynamisch, tendenziell nehmen Anforderungen kontinuierlich zu. Für die kommenden Jahre gibt es bereits konkrete Pläne zur Ausweitung der Berichtspflichten. Sowohl die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Anzahl der berichtspflichtigen Kennwerte werden schnell deutlich zunehmen. Bereits für den Jahreswechsel sind neue, massive Erweiterungen geplant.
Da Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verpflichtend ist, sollte man sich bereits jetzt mit den Berichtspflichten und Fristen auseinanderzusetzen und Vorbereitungen für eine reibungsfreie Implementierung dieses Prozesses im Unternehmen zu treffen. Bei guter Umsetzung ist der Bericht mehr als eine Compliance-Übung. Die ermittelten Kennzahlen liefern direkten Mehrwert für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Kommunen und andere öffentliche Unternehmen sollten prüfen lassen, wann auch sie für sich und ihre Beteiligungen Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen.