Agiles Projekt­management für schnelle Ergebnisse

Umweltschutz aktiv für das Unternehmen nutzen

Kühne Mobilität - Jens Kühne - Nachhaltigkeit in Mobilitätsprojekten

Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft – Umweltschutz als werthaltiger Bestandteil des eigenen Geschäftsmodells

Nachhaltigkeit entwickelt sich zunehmend zum Taktgeber wirtschaftlicher Aktivitäten! Sie ist bereits jetzt relevant für die öffentliche Akzeptanz, die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern und den Zugang zu den Finanzmärkten! Potenzielle Schäden durch Klimawandel werden von Kapitalgebern im Risikomanagement berücksichtigt.

Machen wir also Nachhaltigkeit zum Gegenstand des eigenen Geschäfts!

Zur Steuerung der Märkte gibt es weltweit mittlerweile eine Vielzahl von Dokumentations- und Berichtsregelwerken für große du börsennotierte Unternehmen, auch wenn es keine weltweit gültigen Standards gibt. In der EU und Deutschland sind das vor allem:

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit den dazugehörigen
  ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

EU-Taxonomie

Andere gesetzliche Grundlagen wie das LkSG (Lieferkettengesetz) spielen ebenfalls eine Rolle. Wesentlicher Baustein für die Umsetzung ist die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy).

Der Regulierungsprozess ist dynamisch, tendenziell nehmen Anforderungen kontinuierlich zu. Für die kommenden Jahre gibt es bereits konkrete Pläne zur Ausweitung der Berichtspflichten. Sowohl die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Anzahl der berichtspflichtigen Kennwerte werden schnell deutlich zunehmen. Bereits für den Jahreswechsel sind neue, massive Erweiterungen geplant.

Da Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verpflichtend ist, sollte man sich bereits jetzt mit den Berichtspflichten und Fristen auseinanderzusetzen und Vorbereitungen für eine reibungsfreie Implementierung dieses Prozesses im Unternehmen zu treffen. Bei guter Umsetzung ist der Bericht mehr als eine Compliance-Übung. Die ermittelten Kennzahlen liefern direkten Mehrwert für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Kommunen und andere öffentliche Unternehmen sollten prüfen lassen, wann auch sie für sich und ihre Beteiligungen Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen.

Jens Kühne Kühne Mobilität Verkehr Digitalisierung Konzepte Prozesse Beratung

Berichterstattung nach CSRD /ESRS

  • Übersicht
    Der Umfang der Berichte verändert sich ständig.
    Es wird jedoch eine zwingende Verankerung im Lagebericht und eine Verpflichtung zur externen Prüfung geben. Verpflichtende und branchenspezifische Standards sind bereits in Entwicklung (EFRAG).
    Die Berichtsstandards (ESRS) gelten unmittelbar.
    Dabei gibt es 82 ESRS-Anforderungen (12 Standards mit 39 Subthemen und 70 Zusatzanforderungen (ökologisch oder ökonomisch, nach Wesentlichkeitsanalyse)). Aus den berichtspflichtigen Kennwerten lassen sich strategische, relevante KPI’s für interne Steuerung ableiten.
  • Wir geben folgenden Rat:
    Unterstützung organisieren und einfach anfangen, dabei nicht zu ambitionierte, aber konkrete Ziele setzen! Insbesondere die Geschäftsführungen müssen ein echtes Interesse daran haben, die Herausforderungen rechtzeitig zu erkennen und zu meistern
  • Ziele des Berichtes
    Sicherstellung der Berichtspflichten (inkl. Dokumentation und Prüfung), am besten vorauseilend, um Überraschungen zu vermeiden
    Ausrichtung der Geschäftsprozesse auf Nachhaltigkeit (interne Steuerungsfunktion) erzeugt Mehrwert für das Geschäftsmodell
  • Unser Angebot
    Inhalte, Unternehmensziele, Aufwand und Fahrplan zum Nachhaltigkeitsbericht
    Erarbeitung eines Berichtskonzeptes inkl. Templates für den Nachhaltigkeitsbericht
    Aufbau interner Expertise durch Einbindung involvierten Akteure
    Aufbau von Standardprozessen 
    Wesentlichkeits- und Abweichungsanalyse
    Herstellung der Prüfsicherheit 
    Abgleich mit anderen Berichten (z.B. Finanzberichte), Konsistenz der Inhalte
    Aufbau einer Datenbank für die Berichtsinhalte
    Datenbeschaffung für externe Kennwerte 
    Ableitung strategisch relevanter KPI’s für interne Steuerung und Monitoring
    Testbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 

Berichterstattung nach EU-Taxonomie (EU Green Deal)

  • Übersicht
    2020 wurde von der EU mit der Taxonomie-Verordnung ein Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen veröffentlicht. Die Verordnung normiert und klassifiziert ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Damit gibt es erstmalig eine Verknüpfung von Nachhaltigkeit und finanzieller Leistung von Unternehmen. Auch die Fördermittelvergabe wird zunehmend an Nachhaltigkeitsvorgaben geknüpft.
    Im Rahmen der Taxonomie wird zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten unterschieden. Bewertet werden die sechs EU-Umweltziele.
    Für berichtspflichtige Unternehmen gilt für das Geschäftsjahr 2023: Taxonomiekonformität hinsichtlich Umweltziel 1 und 2, Taxonomiefähigkeit für die Ergänzungen zu Umweltziel 1 und 2 sowie die Umweltziele 3 bis 6.
    Ab Geschäftsjahr 2024 ist die Taxonomiekonformität hinsichtlich aller Umweltziele (1 bis 6) verpflichtend!
  • Wir geben folgenden Rat:
    Die Taxonomie passt aufgrund der Kennwertspezifika für manche Branchen (Sektoren) besser als für andere (z.B. Energie- und Bauwirtschaft). Wenn sie nicht gut zu Ihnen passt, fangen sie besser mit CSRD an.
    Ein Taxonomieprojekt sollten sie in zwei Teilschritte unterteilen:
    Nachhaltigkeitsbewertung Ihrer Produkte und Leistungen
    Überführung der nachhaltigen Produkte in finanzielle Kennzahlen).
  • Ziele des Berichtes:
    Transparenz für Kunden, Unternehmen, Investoren und Fördermittelgeber
    Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten
    Mobilisierung von privaten Investitionen
  • Unser Angebot
    Projektvorbereitung
    Analyse der eigenen Geschäftsaktivitäten
    Analyse der Systeme und Prozesse
    Implementierung und Finalisierung (Erprobung)
Kühne Mobilität - Jens Kühne - Nachhaltige Konzepte für Infrastrukturen

Berichterstattung nach LkSG (Lieferkettengesetz)

  • Übersicht
    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist in Deutschland bereits umgesetzt. Es soll die internationale Menschenrechtslage unter Berücksichtigung von Umweltstandards verbessern, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten festlegt.
    Aktuell betroffen sind Unternehmen mit min. 3000 Mitarbeiter, diese Schwelle sinkt ab 2024 auf 1.000 Mitarbeiter.
    Die erwartete europäische Regulierung wird für Unternehmen anspruchsvoller werden. Auskunftsfähig zum LsKG sollten Unternehmen bei Anfragen von Geschäftspartnern, Kontrollbehörden (BAFA), NGO’s oder Pressevertretern (bei Negativschlagzeilen) sein.
  • Wir geben folgenden Rat:
    Die berichtspflichtigen Inhalte werden teilweise auch für CSRD und EU-Taxonomie benötigt. Sie sollten daher negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln, analysieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen.
  • Unser Angebot
    Vorbereitung und Durchführung des Projektes: Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Abhilfemaßnahmen
    Zuarbeit zur Grundsatzerklärung (unternehmenseigenen Menschenrechtsstrategie, § 6 (2) LkSG)
    Interne Zuständigkeiten für Risikomanagements festlegen (Menschenrechtsbeauftragter, § 4 (3) LkSG)
    Berichts- und Dokumentationspflichten (BAFA, § 10 LkSG)
    Prozesslandschaft (Übertragung der Ermächtigung zur Prozessführung, § 11 LkSG)

Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)

  • Übersicht
    Die Zirkuläre Wertschöpfung beschreibt ein nachhaltiges Wirtschaftssystem und ist wesentlicher Bestandteil des „EU Green Deal“ mit dem Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen! Dabei wird in möglichst geschlossenen Kreisläufen gedacht und gehandelt, wobei der wirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen von Produkten, Komponenten und Materialien unter Beachtung der ökologischen Grenzen unseres Planeten langfristig gesichert werden soll. Circular Economy (CE) gilt als das Wirtschaftsmodell der Zukunft und wird derzeit durch nationale und EU-weite Regelwerke, Gesetzgebungen und Initiativen vorangetrieben.

     

  • Wir geben folgenden Rat:
    Kreislaufwirtschaft umfasst den gesamten Lebenszyklus. Wesentliche Anforderungen an nachhaltige Materialien, modulares Design, Reparierbarkeit, Wiederaufarbeitung, Weiterverkauf und Recycling müssen also dokumentiert und strukturiert aufbereitet werden und bereits in die Beschaffung einfließen. 
  • Ziele:
    Digitale Dokumentation von Produktinformationen inkl. Bewertung der Wirtschaftlichkeit
    Checklisten für Lieferanten (Herkunftsnachweise etc.)
    Aufbau von Lebenszyklusanalysen
    Prozessuale Bereitstellung und Dokumentation für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Unser Angebot
    Strukturierung der fachlichen Inhalte
    Bereitstellung von Checklisten
    Dokumentation für die geforderte Berichtserstattung

Bild: Wissensch. Dienst des Europ. Parlaments
Das Ganze denken - Kühne Mobilität - Jens Kühne

Kühne Digital
Tannenstraße 21
64342 Seeheim-Jugenheim

Beratung & Planung mit Experten